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Gefähr­dungs­be­ur­tei­lung

Gefähr­dungen und Risiken

Zu den Aufgaben eines Unter­neh­mers gehört es, Gefähr­dungen zu ermitteln und zu beurteilen, um dann Maßnahmen festzu­legen, die diese Gefahren abschwä­chen bzw. gänzlich ausschalten. Durch eine Gefähr­dungs­be­ur­tei­lung und die daraus gewonnenen Erkennt­nisse können Arbeits­un­fälle und berufs­be­dingte Erkran­kungen verhindert werden. Die festge­legen Maßnahmen müssen regelmäßig, mindestens einmal im Jahr, auf ihre Wirksam­keit hin überprüft werden.

Im Mittel­­punkt steht die Förderung psychi­scher Gesundheit durch gesund­heits­­­ge­rechtes Führungs­­­ver­halten. Ist die Führungs­­­kraft gestresst, sind es meistens auch die Mitar­beiter. Daher beginnt Stress­prä­ven­tion immer bei der Führungs­­­kraft selbst.

Inhalte und Aufbau der Gefähr­dungs­be­ur­tei­lung

Zertifikat

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Die Gefähr­dungs­be­ur­tei­lung kann in sieben Schritten durch­ge­führt werden. Durch diese struk­tu­rierte und konse­quente Vorge­hens­weise sind die angestrebten Verbes­se­rungen im Arbeits­schutz am einfachsten zu erzielen.

Diese sieben Schritte sind:

  1. Vorbe­reiten: Festlegen von Arbeits­be­rei­chen und Tätig­keiten
  2. Ermitteln der Gefährdung
  3. Beurteilen der Gefährdung
  4. Festlegen konkreter Arbeits­schutz­maß­nahmen
  5. Durch­führen der Maßnahmen
  6. Überprüfen der Durch­füh­rung und der Wirksam­keit der Maßnahmen
  7. Forts­chreiben der Gefähr­dungs­be­ur­tei­lung

Die dokumen­tierte Gefähr­dungs­be­ur­tei­lung stellt eine wertvolle Basis für den Arbeits- und Gesund­heits­schutz dar. Sie dient gleich­zeitig der Trans­pa­renz der Arbeits­schutz­si­tua­tion sowie der Rechts­si­cher­heit.

Gefähr­dungs­be­ur­tei­lung

Das Arbeits­schutz­ge­setz und andere Gesetze schreiben seit 1996 die Durch­füh­rung einer Gefähr­dungs­be­ur­tei­lung vor.

Hier können die entspre­chenden Infor­ma­ti­onen eingesehen bzw. herun­ter­ge­laden werden:

Außerdem stehen Check­listen zur Grund­la­gen­­er­mitt­lung Dokumen­ta­tion zur Handlungs­hilfe und ein Zugang zum Gefähr­dungs­­­be­ur­tei­lungs­­­portal der » BAuA – Gefähr­dungs­be­ur­tei­lung zur Verfügung.

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